Wenn es anders kommt: Früh- und Fehlgeburten
Nicht jede Schwangerschaft endet glücklich. Die Betreuung der von Fehl- und Totgeburt betroffenen Eltern und das Gedenken an die Sternenkinder ist im St. Joseph-Stift fest verankert. Um das Anliegen kümmert sich der interne Arbeitskreis Sternenkinder, dem Mitarbeitende der Gynäkologie, Geburtshilfe und Seelsorge angehören – in enger Kooperation mit dem Sternenkinder Dresden e.V.
„Wir versuchen, in dieser kurzen Zeit, die die Frauen hier betreut werden, gemeinsame Erinnerungen an das Kind zu schaffen.“Dr. Silke Tacke, Oberärztin der Gynäkologie und Geburtshilfe
Nach der stillen Geburt wird das totgeborene Kind in ein so genanntes „Moseskörbchen“ gelegt. Die trauernden Eltern können es betrachten, Bilder machen und sich Zeit für den Abschied nehmen.
Eine Infomappe mit Ratgebern und Hilfsangeboten für die Zeit nach dem Ereignis sowie ein Erinnerungsalbum wird Eltern, die es wünschen, mitgegeben. Hier können Daten zum Kind und Gefühle zur Situation notiert werden, um dem kleinen Menschen einen festen Platz in der eigenen Erinnerung zu schenken.
Über die Sternenkinder
Ab der 24. SSW bzw. ab 500 Gramm gilt für fehl- und totgeborene Kinder nach aktueller sächsischer Gesetzgebung eine Bestattungspflicht. Sternenkinder kommen in einem früheren Stadium zur Welt.
Der Sternenkinder Dresden e.V. organisiert die gemeinsame Bestattung der Sternenkinder auf der Sternenkinderwiese des Neuen Katholischen Friedhofs (Bremer Straße 20, 01067 Dresden).
Der internationale Tag der Sternenkinder ist am 15. Oktober jeden Jahres.